Viele deutsche Anleger suchen nach einem „Gold-ETF“ – und finden keinen. Der Grund: EU-Investmentrecht (UCITS-Richtlinie) schreibt Diversifikation vor, weshalb kein ETF sein gesamtes Kapital in einen einzigen Rohstoff wie Gold investieren darf. Was es stattdessen gibt, sind Gold-ETCs – rechtlich anders konstruiert, steuerlich äußerst attraktiv und in Deutschland weit verbreitet. Die bekanntesten Produkte: Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) und Euwax Gold II (ISIN: DE000EWG2LD7). Dieser Artikel klärt die Unterschiede – ehrlich, vollständig und ohne Interessenkonflikte – damit Sie fundiert entscheiden können.
Was ist der Unterschied zwischen ETF und ETC?
Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein Sondervermögen nach dem Investmentgesetz und muss diversifiziert sein. Kein ETF darf 100 Prozent seines Vermögens in einen einzigen Rohstoff wie Gold investieren. Deshalb gibt es in Deutschland keinen reinen Gold-ETF.
Ein ETC (Exchange Traded Commodity) ist dagegen keine Fondsanteile, sondern eine Inhaberschuldverschreibung des Emittenten – rechtlich eine Anleihe, die mit physischem Gold hinterlegt ist. ETCs unterliegen keiner Diversifikationspflicht und können ihr gesamtes Vermögen in Gold halten. Wichtig: Da es sich um Schuldverschreibungen handelt, sind Sie bei einem ETC rechtlich gesehen Gläubiger des Emittenten, kein Miteigentümer eines Sondervermögens.
Die wichtigste Frage: Steuern
Hier liegt der entscheidende Vorteil für deutsche Anleger. Physisches Gold ist nach einer Haltedauer von einem Jahr vollständig steuerfrei – keine Abgeltungssteuer, kein Soli. Für Gold-ETCs mit physischem Lieferanspruch gilt dieselbe Regelung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dies in einem Urteil vom 16. Juni 2020 bestätigt: Physisch hinterlegte Gold-ETCs, die ausschließlich in Gold investieren, sind steuerlich mit physischem Goldbesitz gleichzustellen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 19. Februar 2021 diese Steuerfreiheit bestätigt – allerdings unter der Bedingung, dass der ETC einen tatsächlichen Lieferanspruch verbrieft.
Konkret gilt das für:
- Xetra-Gold ✅
- Euwax Gold II ✅
Gold-ETCs ohne Lieferanspruch dagegen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Der Unterschied ist erheblich: Bei 10.000 Euro Kursgewinn bleiben nach Abgeltungssteuer nur rund 7.375 Euro netto – statt der vollen 10.000 Euro bei steuerfreier Haltedauer. Prüfen Sie Ihren konkreten Fall mit dem Gold-Steuerrechner.
Xetra-Gold vs. Euwax Gold II: Der Direktvergleich
| Kriterium | Xetra-Gold | Euwax Gold II |
|---|---|---|
| ISIN | DE000A0S9GB0 | DE000EWG2LD7 |
| Emittent | Deutsche Börse Commodities GmbH | Börse Stuttgart Securities GmbH |
| Golddeckung | 100 % physisch (1 g pro Anteil) | 100 % physisch (1 g pro Anteil) |
| Lagerort | Clearstream Banking AG, Deutschland | Prosegur GmbH, Deutschland |
| Laufende Kosten | 0,36 % p.a. (inkl. MwSt.) | Keine |
| Spread (typisch) | ~0,01 % (sehr eng) | ~0,40 % |
| Steuerlich begünstigt | Ja (mit Lieferanspruch) | Ja (mit Lieferanspruch) |
| Physische Auslieferung | Ab 1 g möglich, kostenpflichtig (z.B. 275 € für 1 kg) | Ab 100 g kostenlose Erstlieferung in Deutschland |
| Sparplanfähig | Ja, bei vielen Brokern | Ja, bei vielen Brokern |
| Handelsvolumen | Sehr hoch (Marktführer, >214 Tonnen verbrieft) | Hoch |
Was kostet Xetra-Gold wirklich?
Xetra-Gold erhebt keine klassische Verwaltungsgebühr (TER), berechnet aber Lagerkosten von 0,36 Prozent p.a. auf den Goldwert. Diese werden von vielen Direktbanken und Online-Brokern direkt an Anleger weitergegeben. Bei 100.000 Euro Anlagekapital sind das 360 Euro pro Jahr – über 10 Jahre summiert sich das auf 3.600 Euro allein für die Verwahrung.
Euwax Gold II verzichtet auf Verwaltungs- und Lagergebühren vollständig. Der Emittent verdient stattdessen über den Spread von ca. 0,40 Prozent beim Kauf. Wer langfristig anlegt und selten handelt, fährt mit Euwax Gold II kostengünstiger. Wer aktiv handelt oder häufig kauft, profitiert dagegen vom sehr engen Spread von Xetra-Gold.
Faustregel: Der Break-even zwischen beiden Produkten liegt – abhängig von Depotbank und Anlagevolumen – bei etwa ein bis zwei Jahren Haltedauer.
Wann lohnt sich physisches Gold – und wann ein ETC?
Die Antwort hängt von Ihren Zielen und Ihrer Situation ab. Beide Wege haben klare Vor- und Nachteile.
Physisches Gold empfiehlt sich, wenn:
- Sie das Gold ohne Gegenparteirisiko besitzen möchten (kein Emittenten-Risiko)
- Sie größere Beträge anlegen und die Lagerung selbst organisieren können (Tresor, Bankschließfach)
- Sie kein Wertpapierdepot benötigen oder eröffnen möchten
- Sie Gold als physisches Erbe weitergeben möchten
- Sie es als Krisenvorsorge und Inflationsschutz nutzen
Ein Gold-ETC empfiehlt sich, wenn:
- Sie bequem über Online-Broker wie Trade Republic, Comdirect oder DKB investieren möchten
- Sie monatlich kleine Beträge per Sparplan anlegen wollen (oft ab 1 Euro möglich)
- Sie keine eigene Lagerung, Versicherung oder Transportorganisation möchten
- Sie schnell und günstig kaufen und verkaufen wollen
- Sie dennoch die Option der physischen Lieferung auf Wunsch haben möchten
Verfolgen Sie den aktuellen Goldpreis täglich in unserem Live-Goldpreis-Chart oder berechnen Sie den Wert Ihrer Position mit dem Goldpreis-Rechner.
Das Gegenparteirisiko bei Gold-ETCs
Ein wesentlicher Unterschied zu physischem Gold in eigenem Besitz: Bei einem ETC sind Sie rechtlich Gläubiger des Emittenten. Selbst wenn das Gold physisch hinterlegt ist, besteht im theoretischen Insolvenzfall des Emittenten ein Abwicklungsrisiko.
Bei Xetra-Gold lagern 95 Prozent des Goldes physisch bei der Clearstream Banking AG; die restlichen 5 Prozent bestehen aus einem Lieferanspruch (sog. „Briefgold“) gegen die Umicore AG & Co. KG. Bei Euwax Gold II verwahrt die Prosegur GmbH das physische Gold in deutschen Tresoren.
In der Praxis ist dieses Risiko bei etablierten deutschen Emittenten wie der Deutsche Börse Commodities GmbH oder der Börse Stuttgart Securities GmbH äußerst gering – aber ein Null-Risiko wie bei eigenem physischem Gold existiert es nicht.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Deutschland einen Gold-ETF?
Nein. Die EU-Investmentrichtlinie (UCITS) verbietet es einem ETF, sein gesamtes Kapital in einen einzigen Rohstoff zu investieren. In Deutschland sind ausschließlich Gold-ETCs erhältlich, wie Xetra-Gold (DE000A0S9GB0) oder Euwax Gold II (DE000EWG2LD7) – physisch hinterlegte Wertpapiere mit Lieferanspruch.
Sind Gold-ETCs nach einem Jahr steuerfrei?
Ja – aber nur bei ETCs mit physischem Lieferanspruch. Das gilt für Xetra-Gold und Euwax Gold II. Der Bundesfinanzhof hat dies 2020 bestätigt; das Bundesministerium der Finanzen hat die Steuerfreiheit 2021 in einem Schreiben anerkannt. ETCs ohne Lieferanspruch unterliegen der vollen Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Soli.
Was passiert mit meinem Gold-ETC, wenn der Emittent insolvent geht?
Da ETCs Schuldverschreibungen sind, werden Sie im Insolvenzfall als Gläubiger behandelt. Das hinterlegte Gold dient als Sicherheit. In der Praxis wäre eine geordnete Abwicklung mit Auszahlung oder Auslieferung des Goldes wahrscheinlich, aber ein reibungsloser Ablauf ist nicht garantiert. Physisches Gold in eigenem Besitz ist von diesem Risiko vollständig unabhängig.
Kann ich mir mein ETC-Gold wirklich liefern lassen?
Ja. Bei Euwax Gold II ist die Erstlieferung ab 100 Gramm kostenlos innerhalb Deutschlands (bei Sonderformaten fallen 10–14 Euro Formkosten an). Bei Xetra-Gold ist die Auslieferung kostenpflichtig – z. B. rund 275 Euro für einen 1-kg-Barren. Zudem ist die Auslieferung bei Xetra-Gold aktuell nur über bestimmte Depotbanken mit Filialzugang möglich.
Welcher ETC eignet sich besser für einen Sparplan?
Beide ETCs sind bei vielen Brokern sparplanfähig. Für langfristige Sparpläne mit kleinen monatlichen Beträgen eignet sich Euwax Gold II besser – keine laufenden Gebühren bedeuten einen echten Kostenvorteil über Jahre. Xetra-Gold ist interessanter für Anleger, die häufig kaufen und verkaufen und vom sehr engen Spread profitieren möchten.
