Berechnen Sie in Sekunden, ob Ihr Goldverkauf steuerfrei ist. Geben Sie Kaufdatum, Verkaufsdatum, Kaufpreis und Verkaufspreis ein – der Rechner zeigt Ihnen sofort, ob die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist und wie hoch Ihre Steuerlast wäre.
Ihr tatsächlicher Steuersatz steht auf Ihrem Steuerbescheid oder ist beim Finanzamt erfragbar.
⚠️ Dieser Rechner dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater. Haftungsausschluss
Die Spekulationsfrist bei Gold einfach erklärt
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG gilt: Gewinne aus dem
Verkauf von Gold und Edelmetallen sind steuerfrei,
wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr
(365 Tage) liegt.
Liegt die Haltedauer unter einem Jahr, handelt es
sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Der
Gewinn ist dann als sonstiges Einkommen zu
versteuern.
Die €600 Freigrenze
Auch bei einer Haltedauer unter einem Jahr gibt es
eine Freigrenze: Liegt der gesamte Gewinn aus
privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr
unter €600, bleibt er steuerfrei.
Wichtig: Die €600 gelten als Freigrenze, nicht als
Freibetrag. Das bedeutet: Übersteigt der Gewinn
€600, ist der gesamte Betrag zu versteuern – nicht
nur der Anteil über €600.
Was gilt als Kaufdatum?
Das Kaufdatum ist der Tag, an dem Sie das Gold
rechtlich erworben haben – in der Regel das Datum
der Rechnung oder des Kaufbelegs. Bewahren Sie
alle Kaufbelege sorgfältig auf, da das Finanzamt
diese bei einer Prüfung anfordern kann.
Muss ich Goldverkäufe dem Finanzamt melden?
Steuerpflichtige Gewinne aus Goldverkäufen müssen
in der Steuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“
(Anlage SO) angegeben werden. Steuerfreie Gewinne
(Haltedauer über 1 Jahr) müssen nicht angegeben
werden.
Mehr dazu:
Muss ich Goldverkäufe dem Finanzamt melden? →
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