Umsatzsteuer: Gold vs. Silber
Anlagegold — Barren und gängige Anlagemünzen ab einer Feinheit von 995/1000 — ist in Deutschland gemäß§ 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Für Silber gilt diese Befreiung nicht: Je nach Händler und Herkunft der Ware kommt entweder die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG (Steuer nur auf die Handelsspanne) oder der volle Regelsteuersatz zur Anwendung.
Spekulationsfrist beim Verkauf
Gewinne aus dem Verkauf von privat gehaltenem physischem Gold oder Silber sind nach Ablauf einer Haltefrist von einem Jahr gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei. Wird innerhalb dieser 1-Jahres-Frist mit Gewinn verkauft, fällt Einkommensteuer nach dem persönlichen Steuersatz an. Bewahren Sie Kaufbelege sorgfältig auf, um Anschaffungszeitpunkt und -preis nachweisen zu können.
Wichtig
Melde- und Identifizierungspflichten
Händler sind ab einem Bargeldbetrag von 2.000 € zur Identifizierung des Käufers nach dem Geldwäschegesetz (§ 10 GwG) verpflichtet.