In der Schweiz ist Silber günstiger (weniger Mehrwertsteuer), in Liechtenstein gibt es eine lange Tradition des diskreten Goldhandels. Viele deutsche Anleger kaufen deshalb Edelmetalle im Ausland. Was ist legal – und was müssen Sie beim Grenzübertritt und bei der Steuer beachten?

Es gibt in Deutschland keine Beschränkung, Gold oder Edelmetalle im Ausland zu erwerben. Der Kauf selbst ist völlig legal. Die entscheidenden Fragen sind: Welche Steuern fallen beim Rückimport an? Muss ich das Gold beim Grenzübertritt anmelden?

Rücktransport aus der Schweiz oder Liechtenstein

Beim Grenzübertritt aus einem Nicht-EU-Land (Schweiz, Liechtenstein) in die EU gilt: Ab einem Warenwert von 430 Euro (bei Luftreise) oder 300 Euro (allgemein) muss die Ware beim deutschen Zoll angemeldet werden. Auf Silber fällt Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an – genauso wie in Deutschland. Anlagegold ist auch bei Einfuhr aus Drittstaaten in die EU von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Schweiz: Silber günstiger, Gold identisch

In der Schweiz gilt für Silber ein MwSt.-Satz von 7,7 Prozent (statt 19 Prozent in Deutschland). Beim Rückimport nach Deutschland fällt jedoch deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an – womit der Schweizer Steuervorteil für Silber beim Rücktransport entfällt. Anlagegold dagegen ist in beiden Ländern von der MwSt. befreit – kein Vorteil durch Schweizer Kauf.

Große Goldmengen: Zoll-Anmeldepflicht beachten

Bargeld und gleichwertige Zahlungsmittel (wozu auch Gold zählen kann) ab einem Wert von 10.000 Euro müssen beim Grenzübertritt beim Zoll angemeldet werden (EU-Bargeldverkehrsverordnung, EG 1889/2005). Bei Nichtanmeldung drohen empfindliche Bußgelder. Das gilt auch für den Rücktransport von Gold aus der Schweiz.

Online-Kauf bei ausländischen Händlern: Einfache Lösung

Viele Anleger kaufen bei seriösen ausländischen Online-Händlern und lassen das Gold direkt nach Deutschland liefern. Dabei gelten die normalen deutschen Steuerregeln. Wichtig: Anlagegold aus EU-Ländern ist MwSt.-frei, aus Drittstaaten ebenfalls bei korrekter Einfuhranmeldung. Unseren Goldpreis-Rechner verwenden Sie, um den aktuellen Wert jederzeit zu berechnen.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich Gold beim Zoll anmelden?

Als „Barmittel“ eingestufte Werte ab 10.000 Euro müssen beim Grenzübertritt in die EU angemeldet werden. Gold fällt unter diese Regelung, wenn es als Zahlungsmittel oder Anlage transportiert wird. Im Zweifel immer anmelden – Bußgelder können erheblich sein.