In der Schweiz ist die Mehrwertsteuer auf Silber niedriger, in Liechtenstein gibt es eine lange Tradition des diskreten Goldhandels. Viele deutsche Anleger kaufen deshalb Edelmetalle im Ausland. Was ist legal – und was müssen Sie beim Grenzübertritt und bei der Steuer beachten?

Es gibt in Deutschland keine Beschränkung, Gold oder Edelmetalle im Ausland zu erwerben. Der Kauf selbst ist völlig legal. Die entscheidenden Fragen sind: Welche Steuern fallen beim Rückimport an? Muss ich das Gold beim Grenzübertritt anmelden?

Rücktransport aus der Schweiz oder Liechtenstein

Beim Grenzübertritt aus einem Nicht-EU-Land (Schweiz, Liechtenstein) in die EU gilt: Ab einem Warenwert von 430 Euro (bei Luftreise) oder 300 Euro (allgemein) muss die Ware beim deutschen Zoll angemeldet werden. Auf Silber fällt Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an – genauso wie in Deutschland. Anlagegold ist auch bei Einfuhr aus Drittstaaten in die EU von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Schweiz: Silber günstiger, Gold identisch

In der Schweiz gilt für Silber der normale MwSt.-Satz von 8,1 Prozent (seit 2024; statt 19 Prozent in Deutschland). Beim Rückimport nach Deutschland fällt jedoch deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an – womit der Schweizer Steuervorteil für Silber beim Rücktransport entfällt. Anlagegold dagegen ist in beiden Ländern von der MwSt. befreit – kein Vorteil durch Schweizer Kauf.

Große Goldmengen: Zoll-Anmeldepflicht beachten

Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro müssen bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der EU beim Zoll angemeldet werden. Seit Juni 2021 zählen nach der EU-Barmittelverordnung (EU) 2018/1672 ausdrücklich auch Goldmünzen mit mindestens 90 % und Goldbarren mit mindestens 99,5 % Goldgehalt dazu. Bei Nichtanmeldung drohen empfindliche Bußgelder. Das gilt auch für den Rücktransport von Gold aus der Schweiz.

Online-Kauf bei ausländischen Händlern: Einfache Lösung

Viele Anleger kaufen bei seriösen ausländischen Online-Händlern und lassen das Gold direkt nach Deutschland liefern. Dabei gelten die normalen deutschen Steuerregeln. Wichtig: Anlagegold aus EU-Ländern ist MwSt.-frei, aus Drittstaaten ebenfalls bei korrekter Einfuhranmeldung. Unseren Goldpreis-Rechner verwenden Sie, um den aktuellen Wert jederzeit zu berechnen.

Kauf in anderen EU-Ländern

Innerhalb der EU ist der Kauf unkompliziert: Anlagegold ist in allen EU-Staaten mehrwertsteuerfrei, und beim Grenzübertritt innerhalb der EU gibt es keine Einfuhrabgaben. Österreich ist bei deutschen Anlegern beliebt, etwa wegen des Wiener Philharmonikers und der Nähe zu Süddeutschland. Auch hier gilt: Der deutsche Zoll kann bei Kontrollen im Inland nach mitgeführten Barmitteln ab 10.000 Euro fragen, und Sie müssen dann wahrheitsgemäß Auskunft geben.

Kauf in Dubai, der Türkei oder anderen Drittstaaten

Gold ist in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten oder der Türkei oft vor allem als Schmuck günstig. Für die Einfuhr nach Deutschland ist die Unterscheidung wichtig:

  • Anlagegold (Barren ab 995/1000, bestimmte Münzen ab 900/1000) ist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, muss aber ab 10.000 Euro als Barmittel angemeldet werden.
  • Goldschmuck ist normale Ware: Oberhalb der Reisefreimenge fallen Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent und gegebenenfalls Zoll an.

Bewahren Sie Kaufbelege mit Datum, Gewicht und Feingehalt auf. Sie brauchen sie bei der Zollkontrolle und später, um die einjährige Haltefrist für den steuerfreien Verkauf nachzuweisen.

Checkliste für den Goldkauf im Ausland

  1. Händler mit festem Geschäftssitz und Rechnung wählen.
  2. Nur Anlagegold mit anerkannter Prägung oder LBMA-Barren kaufen.
  3. Gesamtwert pro Reise im Blick behalten und ab 10.000 Euro anmelden.
  4. Rechnung und Echtheitszertifikat aufbewahren.
  5. Preis vorab mit deutschen Händlern vergleichen – oft ist der Vorteil kleiner als gedacht.

Wie die Einfuhr im Detail geregelt ist, lesen Sie in Gold aus dem Ausland mitbringen.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich Gold beim Zoll anmelden?

Goldmünzen (ab 90 % Goldgehalt) und Goldbarren (ab 99,5 %) gelten als Barmittel. Ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro müssen Sie sie bei der Einreise in die EU schriftlich anmelden. Im Zweifel immer anmelden – Bußgelder können erheblich sein.

Ist Gold aus Dubai oder der Türkei günstiger?

Goldschmuck ist dort oft günstiger, wird bei der Einfuhr nach Deutschland aber mit 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer belastet, sobald die Reisefreimenge überschritten ist. Anlagegold ist steuerfrei, kostet aber selten weniger als bei deutschen Händlern.

Muss ich im Ausland gekauftes Gold versteuern?

Der Kauf von Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei. Beim späteren Verkauf gelten die deutschen Regeln: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei.