Gold zu verschenken ist in Deutschland nicht nur möglich, sondern auch steuerlich sehr attraktiv – wenn man die Freibeträge und die 10-Jahres-Regelung kennt. Dieser Artikel erklärt, wie Sie Gold legal und steuerfrei verschenken und warum es für die Vermögensübertragung an Kinder und Enkel eine interessante Option ist.

Die Grundlage: Schenkungsteuer-Freibeträge

Schenkungen unterliegen in Deutschland der Schenkungsteuer – die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Schenkungshöhe ab. Die gute Nachricht: Es gibt großzügige Freibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können.

VerhältnisFreibetrag alle 10 Jahre
An Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €
An eigene Kinder (je Kind)400.000 €
An Enkelkinder (je Enkel)200.000 €
An Geschwister, Neffen, Nichten etc.20.000 €
An nicht verwandte Personen20.000 €

Praktisches Beispiel: Gold steuerfrei an Kinder übertragen

Ein Ehepaar hat zwei Kinder und möchte Gold im Gesamtwert von 800.000 Euro übertragen. Lösung: Jeder Elternteil schenkt jedem Kind Gold im Wert von 200.000 Euro – das macht vier Transaktionen à 200.000 Euro, alle innerhalb des Freibetrags von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil. Gesamtergebnis: 800.000 Euro steuerfrei übertragen. Warten Sie weitere 10 Jahre, können Sie erneut denselben Freibetrag nutzen.

Die Haltefrist läuft nach der Schenkung weiter

Ein wichtiger Punkt für die spätere Steuer beim Verkauf: Die Haltefrist des Schenkenden läuft beim Beschenkten weiter. Hat der Schenker das Gold seit drei Jahren, muss der Beschenkte nur noch weitere neun Monate warten, bevor er steuerfrei verkaufen kann. Hat der Schenker es weniger als ein Jahr gehalten, beginnt die Haltefrist neu. Unser Gold Steuerrechner hilft bei der Überprüfung.

Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden

Schenkungen sind dem Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG) – auch wenn sie innerhalb der Freibeträge liegen. Empfänger und Schenker sind beide zur Anzeige verpflichtet. Für die Bewertung gilt der Marktwert (Spotpreis) am Tag der Schenkung. Eine notarielle Beurkundung ist bei Goldschenkungen in der Regel nicht erforderlich, bei sehr großen Beträgen jedoch empfehlenswert.

Häufige Fragen

Kann ich meinem Kind jedes Jahr Gold schenken?

Der Freibetrag von 400.000 Euro gilt pro Zehnjahres-Zeitraum, nicht pro Jahr. Innerhalb von 10 Jahren können Sie insgesamt bis zu 400.000 Euro pro Kind steuerfrei übertragen. Kleinere jährliche Schenkungen werden addiert und gegen den Freibetrag verrechnet.

Braucht eine Goldschenkung einen Notar?

Bei physischen Goldschenkungen in der Regel nicht. Die Schenkung wird durch Übergabe des Golds vollzogen. Zur rechtlichen Absicherung und steuerlichen Dokumentation ist eine schriftliche Schenkungsvereinbarung empfehlenswert, aber kein Notar zwingend erforderlich.