Kryptowährungen sind in Deutschland steuerlich klar geregelt – und für Privatanleger überraschend anlegerfreundlich. Dieser Leitfaden erklärt alles Wichtige für 2026.

Das Wichtigste: Jahresfrist und Steuerfreiheit

Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt. Wer Krypto länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Das gilt unabhängig von der Gewinnhöhe.

Beispiel: Sie kaufen Bitcoin für 30.000 Euro und verkaufen 13 Monate später für 80.000 Euro. Gewinn: 50.000 Euro – vollständig steuerfrei. Derselbe Gewinn nach 11 Monaten: steuerpflichtig als normales Einkommen.

Die Freigrenze: 1.000 Euro Gewinn steuerfrei

Unter der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro Gewinn pro Jahr (seit 2024, zuvor 600 Euro). Achtung: Bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil über 1.000 Euro.

Staking und DeFi

Staking-Erträge gelten als sonstige Einkünfte und sind im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Die erhaltenen Coins starten eine neue Haltefrist von einem Jahr. DeFi-Erträge werden ähnlich behandelt.

FIFO-Methode

Bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gilt die FIFO-Methode (First In, First Out): Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft.

Häufige Fragen

Muss ich jede Krypto-Transaktion angeben?

Ja – jede steuerpflichtige Transaktion (Verkauf oder Tausch unter der Jahresfrist) muss in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden. Steuerfreie Transaktionen nach einem Jahr müssen nicht angegeben werden, sollten aber dokumentiert sein.

Gilt die Jahresfrist auch bei Tausch von Krypto zu Krypto?

Ja. Ein Tausch (z.B. Bitcoin gegen Ethereum) gilt steuerlich als Verkauf des ersten Kryptos. Die Jahresfrist für den verkauften Krypto muss zum Zeitpunkt des Tauschs abgelaufen sein.