Laut „Düsseldorfer Tabelle“ wird der Unterhalt für Kinder und Jugendliche, deren Eltern getrennt leben, im Jahr 2023 steigen. Dies gilt sowohl für Minderjährige als auch für volljährige Trennungskinder. Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird von deutschen Gerichten zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird von deutschen Gerichten zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen. Die Tabelle wird alle vier Jahre aktualisiert und berücksichtigt die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Die neue Tabelle tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Nach der neuen Tabelle beträgt die monatliche Mindestzahlung für ein Kind 227 €, gegenüber derzeit 219 €. Für zwei Kinder beträgt die monatliche Mindestzahlung 455 € statt 437 €. Für drei Kinder beträgt die monatliche Mindestzahlung 682 € statt 654 €.
Die monatliche Höchstzahlung für ein Kind beträgt 1.340 Euro, von derzeit 1.291 Euro. Bei zwei Kindern beträgt die monatliche Höchstzahlung 2.680 Euro statt 2.581 Euro. Bei drei Kindern beträgt die monatliche Höchstzahlung 4.020 Euro statt 3.872 Euro.
Der neue Tisch ist eine Erleichterung für viele Eltern, die seit dem letzten Update im Jahr 2019 mit ihrem Lebensunterhalt zu kämpfen haben. Die Lebenshaltungskosten sind in den vergangenen vier Jahren stark gestiegen, was viele Familien stark belastet. Die neue Tabelle wird dazu beitragen, diesen finanziellen Druck etwas zu verringern.
Letzte Worte
Der neue „Düsseldorfer Tisch“ tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und hilft Familien, die mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben. Nach der neuen Tabelle beträgt die monatliche Mindestzahlung für ein Kind 227 € und die maximale monatliche Zahlung für ein Kind 1.340 €. Wenn Sie Fragen dazu haben, wie sich die neue Tabelle auf Sie oder Ihre Familie auswirkt, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Gericht, um weitere Informationen zu erhalten.